Auszubildende und Schüler zahlen weniger
Genau genommen bestehen die Wochen- und Monatskarten des Ausbildungstarifs aus zwei Teilen: einer Kundenkarte und einer Wertmarke. Beide zusammen gelten dann als Wochen- beziehungsweise Monatskarte.
Wochen- und Monatskarten zum Ausbildungstarif
Die Kundenkarte musst du bei einem Verkehrsunternehmen bestellen. Den passenden Bestellschein kannst du dir vorher dort abholen oder einfach aus dem Internet herunter laden. Wenn du alles ausgefüllt hast und auch der Ausbildungsbetrieb unterschrieben hat, gibst du den Bestellschein beim Verkehrsunternehmen ab. Von dort wirst du dann auch informiert, wenn deine Kundenkarte fertig ist und abgeholt werden kann.
Berufsschul-Ausweis
Damit du trotzdem nicht den vollen Fahrpreis für deine Berufsschulbesuche zahlen musst, gibt es den sogenannten Berufsschul-Ausweis. Auch den kannst du per Bestellschein beim Verkehrsunternehmen beantragen. Diesmal musst du deine Berufsschultage eintragen und die Berufsschule muss unterschreiben. Das Verkehrsunternehmen informiert dich dann, wann du deinen Berufsschul-Ausweis abholen kannst. Mit ihm darfst du für die Hin- und Rückfahrt zum Berufsschulunterricht Kinderfahrkarten nutzen – das spart eine ganze Menge Geld!
